Rede von Markus Kurth Zu Protokoll: Erwerbsminderungsrente

25.04.2024

Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Mit dem Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand vom 28. Juni 2022 (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) wurde nach langen Jahren des Wartens endlich eine dringend benötigte Verbesserung für die Beziehenden einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, deren EM-Rentenbeginn zwischen 1. Januar 2001 und 31. Dezember 2018 lag.

Die Verbesserung erfolgt aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität in Form eines pauschalen Zuschlags zur Rente ab dem 1. Juli 2024 und knüpft an die individuelle Vorleistung (persönliche Entgeltpunkte) an. Laufende Altersrenten, die sich unmittelbar an Renten wegen Erwerbsminderung anschließen, erhalten ebenfalls den Zuschlag.

Die weitgehend automatisierte Umsetzung des Zuschlags für die insgesamt rund 3 Millionen Bestandsrenten durch die Deutsche Rentenversicherung hat sich im Nachhinein als deutlich komplexer herausgestellt als ursprünglich von der Deutschen Rentenversicherung angenommen. Denn es muss im Rentenbestand bei einer sehr großen Zahl von Menschen noch einmal das ganze Rentenkonto betrachtet werden, ein sehr komplexer Vorgang, der normalerweise nur einmal im Leben erfolgt. Das betrifft beispielsweise Menschen, die vor 20 Jahren eine Erwerbsminderungsrente bekommen hatten, aber vorübergehend wieder gesund wurden, noch einmal neu geheiratet haben, später wieder eine Erwerbsminderung bekamen und inzwischen eine Altersrente beziehen. Eine Auszahlung des Zuschlags auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte entsprechend den Regelungen des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes kann daher erst zum 1. Dezember 2025 erfolgen.

Eine so späte Auszahlung wäre aber für die Menschen, die jetzt schon seit Jahren auf die Verbesserung warten, nicht mehr tragbar. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es deshalb, dass der Zuschlag zur Rente an die Berechtigten dennoch ab Juli 2024 ausgezahlt wird. Zu diesem Zweck werden zwei Stufen, mit unterschiedlichen Auszahlungsmodalitäten, eingeführt. In der ersten Stufe wird die monatliche Auszahlung des Zuschlages neben der „normalen“ Rente, beginnend ab Mitte Juli 2024, im Rahmen einer gesonderten monatlichen Zahlung ausgezahlt. Die Umsetzung dieser ersten Stufe muss nun gesetzlich flankiert werden. Ab Dezember 2025 soll dann die zweite Stufe starten. Ab diesem Zeitpunkt wird der Zuschlag durch die originäre Rentenberechnung ermittelt und zusammen mit der Rente ausgezahlt (integrierte Zuschlagszahlung).

Anders als ursprünglich geplant erfolgt der Zuschlag in der ersten Stufe in Form eines pauschalen Aufschlags auf den Rentenzahlbetrag. Erst in der zweiten Stufe gibt es den ursprünglich geplanten Aufschlag auf die persönlichen Entgeltpunkte, das heißt eine Rentenneuberechnung. Nach Abschluss der Berechnungen in der zweiten Stufe erhalten Betroffene, bei denen die Abweichungen in der ersten Stufe zu ihren Ungunsten ausgefallen waren, eine Kompensation. Betroffene, deren Abweichungen zu ihren Gunsten ausgefallen sind, können die Beträge behalten.

Letztendlich lösen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf also unbürokratisch und schnell ein IT-Problem und zahlen die wichtigen Verbesserungen für Erwerbsminderungs-Bestandsrentner/-innen pünktlich aus. Die Rente ist und bleibt verlässlich.

Aus dem Verfahren lassen sich außerdem einige Dinge lernen: Deutschland hat bei der Digitalisierung seiner Verwaltung noch einiges zu tun. Das geht leider nicht im Hauruckverfahren, weil beispielsweise die Rentenauszahlung für Millionen von Menschen jeden Monat pünktlich funktionieren muss. Auch muss die Digitalisierung hohen Sicherheitsstandards genügen, denn sonst wäre unsere Verwaltung ein leichtes Ziel für Cyberangriffe. Deshalb braucht es bei der Umsetzung von Gesetzen, die umfangreiche IT-Arbeiten für die Verwaltung beinhalten, ein gutes Krisenmanagement, das rechtzeitig Alarm schlägt, wenn unerwartete Hürden den Zeitplan gefährden, und das schnell Ausbesserungsvorschläge macht. Die Deutsche Rentenversicherung hat diese Anforderung mustergültig erfüllt – vielen Dank dafür!